| Die Fördermöglichkeiten des bisherigen Umweltpaktes wurden erweitert, so dass neben der bekannten 3-tägigen Umweltberatung auch die Einführung von Umweltmanagementsystemen nach Öko-Audit-Verordnung, DIN EN ISO 14001, QuH oder auch ÖKOPROFIT gefördert wird. |
| Mitmachen
beim Umweltpakt Bayern
Am Umweltpakt Bayern kann jedes Unternehmen, jeder Verband oder sonstige Einrichtung mit Standort/Sitz in Bayern teilnehmen, wenn im Rahmen des Umweltpakts eine oder mehrere spezifische Leistungen erbracht wurden oder bis zum Jahr 2005 erbracht werden. Dazu kann zum Beispiel das neu aufgelegte Bayerische Umweltberatungs- und Auditprogramm verwendet werden: Wozu
berechtigt die Teilnahme am Umweltpakt?
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| Bayerisches
Umweltberatungs- und Auditprogramm
Das Bayerische Umweltberatungs- und Auditprogramm gibt es seit 1990. Es ist ein Förderprogramm, das vor allem kleinere und mittlere Betriebe unterstützt (< 150 Mitarbeiter, Vorjahresumsatz: < 15,3 Mio. €), die nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltschutzvorschriften anstreben, sondern darüber hinaus auch freiwillig auf eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes hinarbeiten wollen. Es wurde jetzt neu aufgelegt, so dass neben der bisherigen 3-tätigen Umweltberatung auch die Einführung von Umweltmanagementsystemen nach Öko-Audit-Verordnung, DIN EN ISO 14001, QuH oder ÖKOPROFIT gefördert wird. |
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Was wird gefördert ? 1)
Umweltberatung
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| J | Umfassende Bestandsaufnahme der betriebsbedingten Umweltauswirkungen, der Umweltorganisation und der umweltrechtlichen Anforderungen, | |
| J | Schwachstellenanalyse und Verbesserungsvorschläge zur angemessenen, kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes, | |
| J | Kostenschätzungen und Finanzierungsmöglichkeiten für die vorgeschlagenen Maßnahmen |
| Die
Umweltberatung kann auch im Rahmen der Einführung eines Umweltmanagementsystems
nach EG-Öko-Audit-VO bzw. DIN EN ISO 14001 als Umweltprüfung
genutzt werden. Die Umweltberatung muss von einem externen Umweltberater
durchgeführt werden, der als Berater in die Beraterdatenbank des bayerischen
Umweltberatungs- und Auditprogramms eingetragen ist.
Höhe der Fördermittel |
| ü | Gefördert werden maximal 3 Beratungtage | |
| ü | Das förderfähige
Tagewerkshonorar für den externen Berater beträgt bis zu 563,00
€ bei 8 Stunden/Tag |
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| ü | Der Zuschuss beträgt 60 % des förderfähigen Beraterhonorars | |
| ü | Höhe der Förderung maximal 1.013,00 €, Restkosten für das Unternehmen 676,00 € |
| Dieses
Förderprogramm gab es bisher auch, lediglich die maximale Förderhöhe
wurde von 80 % auf 60 % reduziert. Dafür wurde das Förderprogramm
dahingehend erweitert, dass jetzt auch die Einführung eines Umweltmanagementsystemsgefördert
wird:
2)
Umweltmanagementsysteme
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| ü | die Einführung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS bzw. nach DIN EN ISO 14001 und die Kosten für die Validierung bzw. die Zertifizierung oder | |
| ü | die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach alternativen Vorgaben, z.B. nach den Richtlinien des QuH (Qualitätsverbund umweltbewusster Handwerksbetriebe) oder nach dem ÖKOPROFIT-System |
| Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der Art des einzuführenden Umweltmanagementsystems: |
| Umweltmanagementsystem
nach ...... |
Umweltmanagementsystem nach EMAS bzw. DIN EN ISO 14001 | Umweltmanagementsystem nach QuH bzw. ÖKOPROFIT | |
| Förderfähige Kosten | max. 5.113,00 € | max. 3.068,00 € | |
| Förderhöhe | Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Kosten | Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Kosten | |
| Höchstbetrag der Förderung | max. 3.068,00 € | max. 1.841,00 € |
| Die
Auswahl des Beraters ist dem Unternehmen überlassen. Der Berater muss
nach den Richtlinien des Förderprogrammes über eine entsprechende
Befähigung sowie über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen.
Die zugelassenen Berater sind in einer Beraterdatenbank gelistet.
Wir haben im Rahmen des ersten Umweltpakts Bayern schon eine Vielzahl von Beratungen durchgeführt und unterstützen Sie im Rahmen des Umweltpakts von der Antragstellung bis zur Zertifizierung Ihres Umweltmanagementsystems. Rufen Sie uns an oder schicken Sie einfach ein Infoformular an uns zurück. |
letzte Änderung: 18.01.2001 durch ing.büro schardt